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Inhaltliches Konzept

Beratungstätigkeit

Die Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich Aufgabe aller Lehrer und Lehrerinnen wie Unterrichten, Erziehen und Bewerten.

Die Beratung bezieht sich auf zwei Bereiche:

  • Bildungsangebote der Schullaufbahnen und Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung, angestrebter Bildungsabschlüsse und der Übergänge in andere Schulformen.
  • Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten: z. B. Leistungsschwankungen, Leistungsabfall, Lernstörungen und soziale Konflikten.

Beratungsnetz

Das Gymnasium Sulingen verfügt über ein Beratungsnetz. Die Beratungslehrer verstehen sich als ein Teil eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzes für Ratsuchende in der Schule. Das Beratungsangebot der Beratungslehrer ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern dient der professionalisierten Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzes geleisteten Beratung für Schüler und der Entlastung der hier involvierten Lehrer und Lehrerinnen.

Grundsätze der Beratung

  • Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen.
  • Der Besuch beim Beratungslehrer setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Jedem steht es auch offen, Beratung abzulehnen oder abzubrechen.
  • Der Beratungslehrer schützt die Privatsphäre des Ratsuchenden. Wenn eine vertrauensvolle Beratungsbeziehung entstehen soll, müssen Ratsuchende von vornherein die Sicherheit haben, dass alles, was in der Beratung gesagt, untersucht oder getan wird, von ihm vertraulich behandelt wird.
  • Der Beratungslehrer beachtet die Verantwortungsstruktur im Schulsystem. Beratung in der Schule ist kein Freiraum. Deshalb respektiert er die Aufgabenbereiche der Schulleitung, der Klassen- und Fachlehrer und der weiteren Funktionsträger in der Schule. Ohne den Respekt vor den verschiedenen Aufgabenbereichen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht möglich.
  • Einfühlungsvermöge, Fairness, Offenheit sind dem Beratungslehrer wichtig, denn nicht die Vermeidung von Konflikten ist das Patentrezept, sondern redliches Zusammenwirken - manchmal müssen Konflikte auch einfach ausgehalten werden.

Arbeitsschwerpunkte

Ein Arbeitsschwerpunkt ist die Einzelfallberatung sowie die Beratung bei aktuellen Problemen und Konflikten. Die Anlässe für den Kontakt sind vielfältiger Art und reichen von Schulleistungsdefiziten, Schulverweigerung, Problemen des Arbeitsverhaltens über unangemessenes Sozialverhalten (aggressives Verhalten, starke Zurückgezogenheit und soziale Ängste, Außenseiterproblematik und Mobbing) bis zu Hinweisen psychischer Beeinträchtigungen (Ängste, Vermutungen sexuellen Missbrauchs, Krisen im Zusammenhang mit familiären Konflikten).

In enger Zusammenarbeit mit Klassen- und Fachlehrkräften, den Eltern und dem Schüler gegebenenfalls den Schulpsychologen und außerschulischen Institutionen (z. B. Jugendamt, Beratungsstellen, Therapeuten) geht es schließlich um einen Plan zur Bearbeitung der Probleme, der Beratungsgespräche, Empfehlungen, Vereinbarungen, Fördermaßnahmen, individuelle Betreuung vorsieht und in die Praxis umgesetzt werden kann.

Zusätzliche feste Angebote

Klasse 5 bis 8

Eine Verfügungsstunde pro Woche (Jg. 5/6) bzw. vierzehntägig (Jg. 7/8) beim Klassenlehrer, unterstützt durch den Beratungslehrer (s. Konzept Verfügungsstunden); Klassentraining KIK (derzeitig im 5. Jahrgang)

Klasse 5 bis 10

Streitschlichter-AG, eingerichtet und unterstützt durch den Beratungslehrer

Klasse 5/6

  • Streitschlichterausbildung durch Streitschlichter-AG, eingerichtet und unterstützt durch den Beratungslehrer
  • 2 Methodentage zur Sozialkompetenz mit den Themen "Soziales Lernen" und "Ein Konfliktlösungsmodell" mit dem Klassenlehrer, unterstützt durch den Beratungslehrer
  • Alkoholprävention im Krankenhaus, organisiert und unterstützt durch den Beratungslehrer

Klasse 7/8

Zweitätiges Seminar "Wir sind stark" unter der Leitung eines Polizisten und einer/s speziell ausgebildeten Moderatorin/s aus dem Kollegium unter Begleitung der/s Klassenlehrerin/s, organisiert und unterstützt durch den Beratungslehrer

Klasse 9

Zweiwöchiges Sozialpraktikum, unterstützt durch die Beratungslehrerin

Grenzen der Beratung

Der Beratungslehrer übernimmt keine Fachberatung und Therapie (z. B. Drogenberatung, bei Essstörungen usw.), sondern stellt in solchen Fällen Kontakt zu Fachberatungsstellen her bzw. begleitet die Schüler zu diesen Beratungsstellen. Er übernimmt nicht die Aufgaben der Klassenlehrer, sondern ergänzt und entlastet sie auf Anfrage und, wenn sinnvoll, in obengenannten Problemkreisen. Die Verantwortung für Schüler und Schülerinnen stehen im Vordergrund seiner Arbeit. Diese Arbeit ist nur mit den Ratsuchenden möglich, er kann keine Patentrezepte vergeben oder kurzfristige messbare "Erfolge" garantieren. Lösungen müssen gemeinsam gefunden werden. Die Beratung findet statt in einer Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung und respektvoller Neugier, die die Schwächen und Stärken der beteiligten Personen und der Situationen berücksichtigt und nutzt. Die gemeinsam vereinbarten Ziele werden durch Denken, Sprechen und Handeln angestrebt, die Ergebnisse werden überprüft und als Anregungen erneuert in den Prozess der Beratung aufgenommen. Damit ist die Beratung ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung am Beratungsprozess beteiligter Personen und der Schule insgesamt.