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Ziel des Sozialpraktikums ist es, dass die Jugendlichen im Umgang mit den in sozialen Institutionen betreuten Menschen erfahren können, was es bedeutet, praktische Hilfe zu leisten, die Schwächeren, Jüngeren, Älteren und Behinderten das Menschsein erleichtert oder sie in ihrer Entwicklung fördert. Im Sinne einer persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortung können die Jugendlichen Berührungsängste abbauen. Sie entwickeln eine Wertschätzung gegenüber den in der Einrichtung betreuten und den dort arbeitenden Menschen. Neben der angeleiteten soll eigenständige Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich sein.

Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Unterstützung der jeweiligen Lehrkräfte der Fächer Religion sowie Werte und Normen selbst eine Institution aus, die den oben aufgerührten Zielen des Sozialpraktikums entspricht. Dazu zählen beispielsweise Kindergärten, Altenheime, diakonische Einrichtungen, Krankenhäuser usw. Nicht genehmigungsfähig sind Schulen (außer Vorschulkindergärten) und Arztpraxen (diese sind dem Betriebspraktikum vorbehalten).

Dank einer intensiven Vor- und Nachbereitung gelangen die Jugendlichen durch Reflexion zu tragfähigen und tieferen Einsichten und Erkenntnissen. Sie werden sich ihrer Sozialverpflichtung bewusst und bilden eine eigene sozial verpflichtete Haltung aus. Zugleich können die so gewonnenen Erkenntnisse auch der Berufsorientierung im Bereich der sozialen Arbeitswelt dienen.

Aus einem solchen Lernen, wie es hier die Schule initiiert, folgt das Bewusstsein um die Notwendigkeit, Verantwortung für die Welt zu übernehmen. Diese Verantwortung entspricht der christlichen und der humanistischen Forderung nach dem Dienst am Nächsten. Unsere Schule lehrt diese nicht nur theoretisch, sondern setzt sie auch praktisch um.