Wichtige Informationen:
Praktikumsplätze im Kindergarten, im Krankenhaus, in Behinderteneinrichtungen und Seniorenheimen sind dem Sozialpraktikum vorbehalten und nicht genehmigungsfähig.
Möglich sind Betriebspraktika in Handwerks-, Gewerbe- oder Industriebetrieben sowie in Behörden im Landkreis, angrenzenden Gemeinden, in Nienburg und Bremen.
Andere Plätze müssen von Herrn Focke vorab geprüft werden. Es wird um Rücksprache gebeten.
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