Geschäftsordnung - Schulvorstand des Gymnasiums Sulingen
- Der Schulvorstand wird von der Schulleiterin unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt minimal eine Woche.
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Die Schulleiterin muss eine Sitzung des Schulvorstandes einberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder es verlangen.
- Der Schulvorstand tagt in der Regel am dritten Mittwoch in den Unterrichtsmonaten, abwechselnd um 16:00 Uhr und um 17:00 Uhr. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.
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Die Schulleiterin kann zu den Sitzungen Gäste und/oder Referenten einladen. Der Schulvorstand kann mit einfacher Mehrheit weitere Referenten einladen.
- Anträge zur Tagesordnung sind bis zu zwei Wochen vor Sitzungsbeginn in digitaler Form bei der Schulleiterin einzureichen (aktuelle E-Mail-Adresse: ute.luessmann@gymnasium-sulingen.de). Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Eilanträge zulässig.