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Geschäftsordnung - Schulvorstand des Gymnasiums Sulingen

 

  1. Der Schulvorstand wird von der Schulleiterin unter Angabe einer Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt minimal eine Woche.
  2. Die Schulleiterin muss eine Sitzung des Schulvorstandes einberufen, wenn ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

  3. Der Schulvorstand tagt in der Regel am dritten Mittwoch in den Unterrichtsmonaten, abwechselnd um 16:00 Uhr und um 17:00 Uhr. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder anwesend sind.
  4. Die Schulleiterin kann zu den Sitzungen Gäste und/oder Referenten einladen. Der Schulvorstand kann mit einfacher Mehrheit weitere Referenten einladen.

  5. Anträge zur Tagesordnung sind bis zu zwei Wochen vor Sitzungsbeginn in digitaler Form bei der Schulleiterin einzureichen (aktuelle E-Mail-Adresse: ute.luessmann@gymnasium-sulingen.de). Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Eilanträge zulässig.