Allgemein
Regelungen für den Unterrichtsausfall aufgrund extremer Witterungsverhältnisse
Die
bevorstehenden Wintermonate und die aktuellen Sturmereignisse sind für den
Landkreis wieder Veranlassung, auf die Regelungen für Unterrichtsausfall bei
extremen Witterungsverhältnissen hinzuweisen:
Meldungen über Unterrichtsausfälle vor Unterrichtsbeginn ergehen ausschließlich
über den Rundfunk. An Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen sollten
deshalb die Verkehrsdurchsagen in erster Linie des Norddeutschen Rundfunks oder
Radio Bremens verfolgt werden. Dies trägt auch dazu bei, dass die
Telefonanschlüsse des Landkreises oder der Schule nicht unnötig blockiert
werden.
Darüber hinaus können Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg
durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann für
einen Tag zu Hause behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet
ist.
Verfasser: Timpke