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Europaschule

Als Europaschulen werden in Deutschland in mehreren Bundesländern Schulen bezeichnet, die Standards der interkulturellen Zusammenarbeit und der methodischen Innovation erfüllen. Sie wurden aufgrund der Empfehlung der Kultusministerkonferenz “Zur europäischen Dimension im Bildungswesen” vom 08.11.1991 von mehreren Bundesländern eingeführt. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, welche genauen Voraussetzungen eine Schule aufweisen muss, um als Europaschule anerkannt zu werden. Zertifiziert werden Europaschulen jeweils für drei Jahre mit einem Gütesiegel.

Nach einem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22.10.1996 kann Schulen auf Auftrag die Führung der Bezeichnung "Europaschule" genehmigt werden, wenn sie durch die Integration europäischer Themen, das Angebot von mindestens drei Fremdsprachen, die Beteiligung an europäischen Bildungsprogrammen, die Nutzung moderner Kommunikation mit Europa sowie die Pflege vielfältiger Auslandskontakte entsprechende Verdienste aufweisen können.

Wir bewerben uns ständig erneut um die Weiterzertifizierung als Europaschule. Der Bericht über unsere bisherigen, gegenwärtigen und geplanten Aktivitäten ist in Arbeit.

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